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Schiffs-Einspritzpumpen für zivile Schifffahrt und Marine

Befundung, Instandsetzung und Prüfstandskalibrierung mechanischer Einspritzpumpen für Schiffsdieselmotoren

Die Einspritzpumpen Manufaktur NRW ist auf die technische Befundung, Reparatur, vollständige Instandsetzung und Prüfstandskalibrierung mechanischer Einspritzpumpen für mittlere und große Schiffsdieselmotoren spezialisiert.

Unsere Leistungen richten sich an:

Reedereien

Werften

Schiffseigner und Schiffsbetreiber

Marine-Serviceunternehmen

Schiffsmechaniker und Schiffsmotormonteure

Motoreninstandsetzer

technische Superintendenten

Flottenmanager

Behörden und staatliche Betreiber

zivile Hilfs- und Versorgungsschiffe

sowie – nach vollständiger exportkontrollrechtlicher Prüfung – an Betreiber und Instandhaltungsorganisationen nicht ziviler Marinefahrzeuge.

Wir bearbeiten mechanische Einspritzpumpen für:

  • Hauptantriebsmotoren
  • Schiffshilfsmotoren
  • Bordgeneratoren
  • Notstromaggregate
  • Pumpenantriebe
  • Hafen- und Arbeitsmaschinen
  • stationäre maritime Energieanlagen
  • historische und nicht mehr regulär unterstützte Schiffsmotoren

Unser Schwerpunkt liegt auf mechanischen Einspritzsystemen, deren Ersatzteilversorgung, technische Dokumentation oder herstellerseitige Unterstützung heute nur noch eingeschränkt verfügbar ist.


Einspritzpumpen für Hauptantrieb, Hilfsmotor und Bordstromversorgung

Die Einspritzpumpe gehört zu den zentralen Komponenten eines mechanischen Schiffsdieselmotors.

Sie beeinflusst unter anderem:

  • Kraftstoffförderung
  • Einspritzmenge
  • Gleichmäßigkeit der Zylinderleistung
  • Lastannahme
  • Drehzahlverhalten
  • Abgastemperaturen
  • Rauchentwicklung
  • Kraftstoffverbrauch
  • Betriebssicherheit
  • und mechanische Belastung des Motors

Bei einem Schiffshauptantrieb kann eine Störung der Einspritzpumpe die Manövrierfähigkeit oder den vollständigen Antrieb beeinträchtigen.

Bei einem Hilfsmotor oder Generator kann sie die Bordstromversorgung, Pumpensysteme, Kühlung, Navigation oder weitere betriebsrelevante Anlagen beeinflussen.

Deshalb betrachten wir eine maritime Einspritzpumpe nicht als isoliertes Ersatzteil, sondern als Bestandteil eines vollständigen Antriebs-, Energie- oder Hilfssystems.


Mechanische Bosch- und L’Orange-Einspritzpumpen

Unser Arbeitsbereich umfasst abhängig von Ausführung, Zustand, technischen Unterlagen und Ersatzteilverfügbarkeit unter anderem:

Bosch-Einspritzpumpen

Bosch A

Bosch MW

Bosch P

Bosch RP21

Bosch RP21C

Bosch RP25

Bosch P9

Bosch P10

Bosch PF1

sowie weitere mechanische Reihen- und Einzeleinspritzpumpen.

L’Orange-Einspritzpumpen

Wir befassen uns außerdem mit historischen mechanischen L’Orange-Einspritzpumpen und Einsteckpumpen für MWM-Schiffsdieselmotoren, insbesondere aus dem Umfeld der Motorenbaureihen:

TBD440 / TBD 440

TBD441 / TBD 441

Dazu gehören je nach Pumpenausführung unterschiedliche Backbord- und Steuerbordkonfigurationen sowie verschiedene Pumpengehäuse, Einsteckpumpen, Nockenwellen und technische Entwicklungsstände.

Eine verbindliche Beurteilung erfolgt immer anhand des vollständigen Typenschildes, der Motordaten und der tatsächlich vorhandenen Pumpenausführung.


Motorenbaureihen aus Marine- und Schiffsanwendungen

Wir bearbeiten Einspritzpumpen für unterschiedliche historische und aktuelle Großdieselmotoren, darunter je nach Pumpentyp und Datenlage:

MWM/Deutz TBD232 und TBD 232

MWM/Deutz TBD234 und TBD 234

MWM/Deutz TBD440 und TBD 440

MWM/Deutz TBD441 und TBD 441

MWM/Deutz TBD604 und TBD 604

MWM/Deutz TBD616 und TBD 616

MWM/Deutz TBD620 und TBD 620

MWM/Deutz TCD2016 und TCD 2016

MWM/Deutz TCD2020 und TCD 2020

sowie Einspritzsysteme für weitere MWM-, Deutz-, MTU-, MAN- und Industriemotoren.

Die Motorbezeichnung allein reicht jedoch nicht zur eindeutigen Pumpenidentifikation aus.

Abhängig von:

  • Zylinderzahl
  • Motorleistung
  • Nenndrehzahl
  • Baujahr
  • Einsatzzweck
  • Drehrichtung
  • Reglerausführung
  • Abgas- und Emissionsstand
  • Pumpengeneration
  • Marineausführung
  • und technischem Serienstand

können innerhalb derselben Motorenfamilie unterschiedliche Einspritzpumpen verwendet worden sein.


Beide Schreibweisen werden berücksichtigt

In internationalen Ersatzteillisten, Bordunterlagen, Serviceberichten und Suchsystemen werden Motorbezeichnungen häufig mit und ohne Leerzeichen geführt.

Beispiele:

TBD604 und TBD 604

TBD616 und TBD 616

TBD620 und TBD 620

TCD2016 und TCD 2016

TCD2020 und TCD 2020

TBD440 und TBD 440

TBD441 und TBD 441

Auch Herstellerkombinationen können unterschiedlich geschrieben sein:

MWM TBD620

Deutz TBD620

MWM Deutz TBD 620

Deutz MWM TBD620

Diese Schreibweisen können sich auf dieselbe Motorenfamilie beziehen. Für die tatsächliche Identifikation sind jedoch immer die vollständigen Motor- und Pumpendaten entscheidend.


Technische Befundung maritimer Einspritzpumpen

Eine fachgerechte Instandsetzung beginnt mit einer vollständigen technischen Identifikation und Befundung.

Je nach Auftrag und Zustand umfasst diese:

  • Dokumentation des Eingangszustandes
  • Prüfung des Pumpentypenschildes
  • Zuordnung von Bosch-, MWM-, Deutz- oder L’Orange-Nummern
  • Abgleich mit Motor- und Schiffsdaten
  • Kontrolle von Drehrichtung und Pumpenantrieb
  • Sichtprüfung auf Korrosion und Seewasserschäden
  • Prüfung auf Kraftstoff- und Ölundichtigkeiten
  • Kontrolle von Regelstange, Betätigung und Abschaltung
  • Erkennung früherer Reparaturen und Veränderungen
  • Vorab-Prüflauf, sofern technisch vertretbar
  • vollständige Demontage
  • Reinigung
  • Präzisionsvermessung
  • Bauteilbewertung
  • Prüfung der Ersatzteilverfügbarkeit
  • Festlegung des weiteren Instandsetzungsumfangs

Gerade bei Schiffsmotoren können lange Betriebszeiten, Stillstandsphasen, hohe Luftfeuchtigkeit, salzhaltige Umgebung und frühere Notreparaturen den tatsächlichen Zustand erheblich beeinflussen.

Eine belastbare Aussage über die Reparierbarkeit ist deshalb häufig erst nach Reinigung, Demontage und Vermessung möglich.


Vollständige Instandsetzung und Überholung

Bei einer vollständigen Instandsetzung wird die Einspritzpumpe kontrolliert in ihre Baugruppen zerlegt.

Abhängig von der Ausführung prüfen wir unter anderem:

  • Pumpengehäuse
  • Pumpenelemente
  • Pumpenkolben und Pumpenzylinder
  • Druckventile
  • Druckventilhalter
  • Nockenwelle
  • Nockenprofile
  • Rollen
  • Rollenstößel
  • Lagerungen
  • Buchsen
  • Wellen
  • Regelstange
  • Regelhülsen
  • Hebel und Gestänge
  • Federn
  • Antriebskomponenten
  • Kupplungen
  • Dichtflächen
  • Anschlüsse und Gewinde

Die Bauteile werden nicht allein nach ihrem optischen Zustand beurteilt.

Entscheidend sind:

Maßhaltigkeit, Oberflächenzustand, Verschleiß und tatsächliche technische Funktion.

Technisch ungeeignete Bauteile werden nach Abstimmung ersetzt, aufgearbeitet oder – sofern keine reguläre Ersatzteilversorgung mehr besteht – auf die Möglichkeit einer Nachfertigung geprüft.


Prüfstandskalibrierung für Schiffsdiesel-Einspritzpumpen

Nach der mechanischen Instandsetzung wird die Einspritzpumpe auf dem geeigneten Prüfstand betrieben und kalibriert.

Abhängig von Pumpentyp und vorhandener technischer Spezifikation prüfen wir unter anderem:

  • Fördermenge jedes Pumpenelements
  • Gleichmäßigkeit der Zylinderförderung
  • unterschiedliche Drehzahlbereiche
  • Leerlauf- und Teillastverhalten
  • Volllastförderung
  • Wiederholbarkeit
  • Regelbewegung
  • Abstellfunktion
  • äußere Dichtheit
  • mechanisches Laufverhalten

Die Kalibrierung erfolgt nach:

  • eindeutig zugeordneten Herstellerdaten
  • vorhandenen Prüfblättern
  • Motor-Abnahmeunterlagen
  • geeigneten historischen technischen Unterlagen
  • oder ausdrücklich vereinbarten Kundenvorgaben

Prüfwerte einer lediglich äußerlich ähnlichen Einspritzpumpe werden nicht ungeprüft übernommen.


V16-Pumpenpaare und vollständige Pumpentandems

Bei verschiedenen V16-Schiffsmotoren besteht das Einspritzsystem aus zwei mechanisch zusammenwirkenden Einspritzpumpen.

Dies betrifft beispielsweise bestimmte Ausführungen von:

MWM/Deutz TBD604 V16

MWM/Deutz TBD616 V16

MWM/Deutz TBD620 V16

MWM/Deutz TCD2020 V16

sowie weitere V16-Großdieselmotoren.

Zwei einzeln funktionierende Pumpen bilden nicht automatisch ein korrekt abgestimmtes V16-Einspritzsystem.

Unterschiede können entstehen durch:

  • unterschiedliche Betriebsstunden
  • abweichende Verschleißzustände
  • frühere Einzelreparaturen
  • unterschiedliche Pumpenelemente
  • veränderte Grundeinstellungen
  • Kupplungs- und Antriebstoleranzen
  • unterschiedliche Regelwege
  • und abweichende Fördermengen

Deshalb empfehlen wir bei V16-Anwendungen grundsätzlich die gemeinsame Einsendung beider Pumpen.


Spezieller 16-Zylinder-Einspritzpumpenprüfstand

Für große mechanische V16-Einspritzsysteme verfügen wir über einen speziell ausgelegten 16-Zylinder-Einspritzpumpenprüfstand mit 16 graduierten Messgläsern.

Der Prüfstand ermöglicht abhängig von Pumpenkonfiguration und Prüfdaten:

  • Prüfung großer Reiheneinspritzpumpen
  • getrennte Messung jedes Pumpenelements
  • Vergleich sämtlicher Fördermengen
  • Prüfung beider Pumpen eines V16-Systems
  • Abgleich der beiden Pumpenbänke
  • Synchronisierung zusammengehöriger Pumpenpaare
  • Beurteilung des vollständigen 16-Zylinder-Systems

Unser Ziel ist nicht nur:

zwei instand gesetzte Einzelpumpen.

Unser Ziel ist:

ein technisch abgestimmtes Kraftstoffeinspritzsystem für den vollständigen Schiffsmotor.


Typische Störungen und Schadensbilder

Bei maritimen Einspritzpumpen finden wir unter anderem:

  • verschlissene Pumpenelemente
  • erhöhte innere Leckage
  • Korrosion
  • Schäden durch Wasser im Kraftstoff
  • Schäden nach langer Stillstandszeit
  • festgehende Pumpenkolben
  • beschädigte Druckventile
  • schwergängige Regelstangen
  • verschlissene Nockenwellen
  • beschädigte Nockenprofile
  • Rollen- und Rollenstößelverschleiß
  • Lager- und Buchsenschäden
  • Kraftstoff- oder Ölundichtigkeiten
  • beschädigte Kupplungen
  • falsche Bauteilkombinationen
  • Folgen früherer unsachgemäßer Reparaturen
  • unterschiedliche Fördermengen
  • fehlerhafte Pumpengrundeinstellungen

Mögliche Hinweise im Motorbetrieb sind:

  • schlechtes Startverhalten
  • unruhiger Motorlauf
  • Rauchentwicklung
  • unterschiedliche Abgastemperaturen
  • instabile Drehzahl
  • verzögerte Lastannahme
  • ungleiche Zylinderleistung
  • erhöhter Kraftstoffverbrauch
  • fehlende Nennleistung
  • Kraftstoff- oder Ölaustritt

Diese Symptome beweisen nicht automatisch einen Pumpenschaden. Auch Düsen, Leitungen, Regler, Kraftstoffversorgung, Förderbeginn, Kompression, Turbolader und weitere Motorkomponenten können das Verhalten beeinflussen.


Ersatzteile für historische Schiffsmotoren

Viele mechanische Schiffs-Einspritzpumpen befinden sich seit mehreren Jahrzehnten im Einsatz.

Originalkomponenten können heute:

  • noch regulär lieferbar sein
  • nur aus historischen Beständen verfügbar sein
  • als New Old Stock existieren
  • nur gebraucht beschafft werden
  • oder vollständig abgekündigt sein

Je nach Projekt nutzen wir:

  • eigene Ersatzteilbestände
  • Originalteile
  • New-Old-Stock-Komponenten
  • aufgearbeitete Originalteile
  • geprüfte Referenzteile
  • komplette Referenzpumpen
  • historische Herstellerunterlagen
  • spezialisierte europäische Fertigungspartner

Ein nicht mehr regulär lieferbares Einzelteil bedeutet nicht automatisch, dass eine ansonsten instandsetzbare Schiffseinspritzpumpe aufgegeben werden muss.


Reverse Engineering nicht mehr lieferbarer Komponenten

Ist ein technisch erforderliches Bauteil nicht mehr verfügbar, prüfen wir die Möglichkeit einer Nachfertigung.

Abhängig vom Bauteil kann dies umfassen:

  • Beschaffung eines Original- oder Referenzteils
  • vollständige Vermessung
  • Materialanalyse
  • Härteprüfung
  • Oberflächenbewertung
  • CAD-Konstruktion
  • Erstellung von Fertigungsunterlagen
  • Prototypenfertigung
  • Funktionsprüfung
  • Einzel- oder Kleinserienfertigung
  • abschließenden Prüfstandstest

Unser Ziel ist nicht die optische Kopie eines historischen Bauteils.

Das nachgefertigte Bauteil muss innerhalb der vollständigen Einspritzpumpe technisch korrekt und dauerhaft funktionieren.

Die technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit wird für jedes Bauteil einzeln bewertet.


Unterstützung während Werftzeit und geplanter Instandhaltung

Bei Schiffen sind Reparaturzeiten häufig an:

  • Werftaufenthalte
  • Dockzeiten
  • Klassearbeiten
  • geplante Motorüberholungen
  • Hafenaufenthalte
  • Charterpläne
  • Ersatzteilverfügbarkeit
  • und internationale Transportzeiten

gebunden.

Für eine realistische Terminplanung benötigen wir möglichst frühzeitig:

  • Motortyp
  • Pumpentyp
  • Anzahl der Pumpen
  • Fotos der Typenschilder
  • geplantes Ausbau- und Versanddatum
  • gewünschtes Fertigstellungsdatum
  • Standort des Schiffes
  • nächsten Hafen oder Werftstandort
  • bekannte Schäden
  • vorhandene Prüf- und Abnahmeunterlagen

Verbindliche Bearbeitungszeiten können erst nach Prüfung des technischen Umfangs und der Ersatzteilverfügbarkeit zugesagt werden.


Zivile Schifffahrt

Unsere Leistungen richten sich an zivile Betreiber unter anderem aus den Bereichen:

  • Handelsschifffahrt
  • Frachtschifffahrt
  • Fahrgastschifffahrt
  • Fähren
  • Binnenschifffahrt
  • Schlepper
  • Hafenfahrzeuge
  • Arbeitsschiffe
  • Baggerschiffe
  • Fischereifahrzeuge
  • Lotsen- und Versorgungsschiffe
  • Offshore-Servicefahrzeuge
  • Forschungs- und Vermessungsschiffe
  • zivile Behördenfahrzeuge
  • Yacht- und Spezialschiffbau

Auch bei zivilen Projekten prüfen wir Auftraggeber, Endverwender, Bestimmungsland, Schiff, Verwendungszweck und mögliche Sanktionsbezüge.

Die Einordnung als ziviles Schiff führt nicht automatisch dazu, dass sämtliche exportkontrollrechtlichen Prüfungen entfallen.


Staatliche und nicht zivile Marineanwendungen

Anfragen für:

  • Marineschiffe
  • Küstenwache
  • militärische Hilfsschiffe
  • staatliche Einsatzfahrzeuge
  • bewaffnete Behördenfahrzeuge
  • logistische Marineeinheiten
  • militärische Ausbildungs- oder Unterstützungsschiffe
  • und zugehörige Ersatzteil- oder Instandhaltungsorganisationen

werden ausschließlich nach vorheriger vollständiger Prüfung bearbeitet.

Für solche Projekte müssen Auftraggeber, Betreiber, Endverwender, Einsatzland, Schiff, Teileverwendung und Endverbleib eindeutig offengelegt werden.

End User Certificate als betriebliche Voraussetzung

Bei Aufträgen für nicht zivile Marinefahrzeuge oder militärische Endverwender verlangen wir grundsätzlich vor Auftragsannahme ein vollständig ausgefülltes und rechtsverbindlich unterzeichnetes:

End User Certificate – EUC

beziehungsweise eine gleichwertige behördliche Endverbleibs- und Verwendungsbestätigung.

Das EUC muss abhängig vom Einzelfall insbesondere enthalten:

  • vollständige Bezeichnung des Auftraggebers
  • vollständige Bezeichnung des Endverwenders
  • Anschrift und Staat des Endverwenders
  • zuständige Behörde oder militärische Organisation
  • Schiffstyp und Schiffsbezeichnung
  • gegebenenfalls Identifikations- oder Registrierungsnummer
  • Motorhersteller und Motortyp
  • Pumpentyp und Teilenummer
  • genaue Beschreibung der Leistung oder Ware
  • vorgesehener Verwendungszweck
  • endgültiges Bestimmungsland
  • Bestätigung des Endverbleibs
  • Erklärung zur Nichtweitergabe ohne erforderliche Genehmigungen
  • Name und Funktion des Unterzeichners
  • Datum, Unterschrift und gegebenenfalls Behördenstempel

Wir behalten uns vor, zusätzlich weitere Nachweise oder behördlich bestätigte Dokumente zu verlangen.

Die Forderung eines EUC ist Teil unserer internen Exportkontroll- und Compliance-Prüfung. Je nach Güterklassifizierung und Ausfuhrvorgang können Endverbleibsdokumente außerdem Bestandteil eines behördlichen Genehmigungsverfahrens sein. Nach § 21 AWV sind bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren gelisteter Güter Dokumente über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck vorzulegen; das BAFA veröffentlicht hierfür auch Muster für Endverbleibserklärungen.

Ohne ausreichenden Nachweis über Endverwender, Endverbleib und Verwendungszweck wird ein nicht ziviler Marineauftrag nicht angenommen oder weiterbearbeitet.


Sanktionen, Embargos und Exportkontrolle

Die Einspritzpumpen Manufaktur NRW beachtet sämtliche für das jeweilige Geschäft anwendbaren:

  • deutschen Außenwirtschaftsvorschriften
  • Vorschriften der Europäischen Union
  • UN-Sanktionen
  • EU-Sanktionen
  • Embargos
  • Exportkontrollbestimmungen
  • Dual-Use-Vorschriften
  • Waffenembargos
  • personen- und organisationsbezogenen Finanzsanktionen
  • Verbringungs- und Ausfuhrbeschränkungen
  • Zoll- und Endverbleibsvorschriften

Die EU-Dual-Use-Verordnung erfasst Ausfuhren, Vermittlung, technische Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung von Gütern mit ziviler und militärischer Verwendbarkeit. Auch nicht gelistete Güter können in bestimmten Fällen genehmigungspflichtig werden, insbesondere bei einer militärischen Endverwendung in einem von einem Waffenembargo betroffenen Bestimmungsland.

EU-Sanktionsregelungen können sich gegen Staaten, Personen, Organisationen und bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten richten. Da sich diese Regelungen ändern können, wird jeder internationale Auftrag auf Grundlage der zum Prüfzeitpunkt geltenden Vorgaben beurteilt.

Prüfung vor Auftragsannahme

Abhängig vom Projekt prüfen wir insbesondere:

  • Auftraggeber
  • Rechnungsempfänger
  • Endverwender
  • wirtschaftlich Berechtigte
  • beteiligte Zwischenhändler
  • Bestimmungsland
  • Lieferland
  • Flaggenstaat
  • Schiffseigner
  • Schiffsbetreiber
  • Werft oder Instandhaltungsbetrieb
  • Verwendungszweck
  • Güterklassifizierung
  • technische Daten der Pumpe oder Komponente
  • mögliche militärische Endverwendung
  • Weitergabe- oder Reexportabsicht
  • erforderliche Genehmigungen

Keine Umgehung über Drittstaaten oder Zwischenhändler

Aufträge werden abgelehnt oder ausgesetzt, wenn Anhaltspunkte bestehen für:

  • Umgehung von Sanktionen oder Embargos
  • unklare Eigentums- oder Betreiberverhältnisse
  • Verschleierung des Endverwenders
  • falsche oder widersprüchliche Angaben
  • Weiterleitung über nicht offengelegte Drittstaaten
  • nicht genehmigte militärische Endverwendung
  • Verwendung auf einem sanktionierten Schiff
  • Beteiligung gelisteter Personen oder Organisationen
  • fehlende behördliche Genehmigungen
  • unzureichende Endverbleibsnachweise

Eine bereits begonnene technische Prüfung oder Instandsetzung kann ausgesetzt werden, wenn sich während der Bearbeitung neue exportkontroll- oder sanktionsrechtliche Fragen ergeben.


Keine automatische Auftragsannahme

Die Übersendung von Bildern, Dokumenten, Bauteilen oder einer Anfrage stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Ein Auftrag wird erst angenommen, wenn:

  • die technische Identifikation ausreichend möglich ist
  • Auftraggeber und Endverwender bekannt sind
  • der Einsatzzweck plausibel ist
  • keine erkennbaren Sanktions- oder Embargohindernisse bestehen
  • erforderliche Endverbleibsdokumente vorliegen
  • notwendige Genehmigungen geklärt sind
  • und eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist

Wir behalten uns vor, Aufträge ohne nähere Begründung abzulehnen, soweit rechtlich zulässig.


Verantwortlichkeit des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Angaben vollständig, richtig und aktuell bereitzustellen.

Dazu gehören insbesondere:

  • tatsächlicher Endverwender
  • wirtschaftlich Berechtigter
  • Bestimmungsland
  • Schiff und Betreiber
  • Verwendungszweck
  • militärische oder zivile Nutzung
  • beabsichtigte Weitergabe
  • Reexport
  • Einbauort
  • erforderliche Genehmigungen

Änderungen des Endverwenders, Bestimmungslandes, Schiffes oder Verwendungszwecks müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.

Eine Weitergabe der von uns bearbeiteten oder gelieferten Komponenten entgegen bestehender Genehmigungen, Endverbleibserklärungen, Sanktionen oder Embargos ist nicht zulässig.


Welche Unterlagen benötigen wir?

Für zivile Schiffsanwendungen

Bitte senden Sie uns:

  • vollständige Firmenanschrift
  • Ansprechpartner
  • Schiffstyp
  • Schiffsname
  • Flaggenstaat
  • Betreiber oder Reederei
  • Einbauort: Hauptmotor, Hilfsmotor oder Generator
  • Motorhersteller und Motortyp
  • Motornummer
  • Pumpentyp
  • Bosch-, MWM-, Deutz- oder L’Orange-Nummer
  • Fotos der vollständigen Pumpe
  • Fehlerbeschreibung
  • gewünschter Bearbeitungsumfang
  • Bestimmungsland
  • geplante Werft- oder Einbaufrist

Zusätzlich für staatliche oder nicht zivile Marineanwendungen

  • vollständige Bezeichnung der staatlichen Stelle
  • Endverwender
  • Beschaffungsstelle
  • militärische oder behördliche Einheit
  • eindeutige Angabe des Schiffes
  • End User Certificate
  • Verwendungs- und Endverbleibserklärung
  • gegebenenfalls Importgenehmigung
  • gegebenenfalls Ausfuhrgenehmigung
  • Kontaktdaten einer verifizierbaren Behörde
  • Erklärung zur Nichtweitergabe
  • weitere auf Anfrage erforderliche Compliance-Unterlagen

Internationaler Versand nach Deutschland

Einspritzpumpen und Komponenten können nach vorheriger technischer und exportkontrollrechtlicher Abstimmung an unsere Werkstatt in Deutschland gesendet werden.

Vor Versand müssen geklärt sein:

  • Absender
  • Eigentümer
  • Endverwender
  • Herkunftsland
  • Bestimmungsland
  • Verwendungszweck
  • Zollstatus
  • Güterbeschreibung
  • Warenwert
  • Verpackung
  • Rückversand
  • Transportversicherung
  • erforderliche Genehmigungen

Die Pumpe muss soweit technisch möglich entleert werden. Offene Anschlüsse müssen sauber und sicher verschlossen sein.

Eine Einsendung ohne vorherige Freigabe kann zurückgewiesen werden.


Häufig gestellte Fragen

Bearbeiten Sie Einspritzpumpen für Schiffsantriebe?

Ja. Wir bearbeiten mechanische Einspritzpumpen für Hauptantriebe, Hilfsmotoren, Generatoren und weitere maritime Dieselanwendungen.

Die technische Machbarkeit hängt von Pumpentyp, Zustand, Ersatzteilverfügbarkeit und vorhandenen Prüfdaten ab.

Können Pumpen aus dem Ausland eingesendet werden?

Ja, nach vorheriger technischer, zollrechtlicher und gegebenenfalls exportkontrollrechtlicher Abstimmung.

Bearbeiten Sie Pumpen für militärische Marineschiffe?

Eine Bearbeitung kann ausschließlich nach vollständiger Einzelfallprüfung erfolgen.

Für nicht zivile Marineanwendungen verlangen wir grundsätzlich ein End User Certificate beziehungsweise eine gleichwertige behördliche Endverbleibserklärung.

Ist ein End User Certificate immer gesetzlich erforderlich?

Nicht bei jedem zivilen Reparatur- oder Ersatzteilauftrag besteht automatisch dieselbe gesetzliche Dokumentationspflicht.

Wir verlangen ein EUC jedoch grundsätzlich als betriebliche Voraussetzung bei nicht zivilen Marinefahrzeugen und militärischen Endverwendern. Zusätzlich können Behörden abhängig von Güterklassifizierung, Bestimmungsland und Ausfuhrvorgang weitere Endverbleibsdokumente oder Genehmigungen verlangen.

Können Sie zwei Einspritzpumpen eines V16 gemeinsam prüfen?

Ja, sofern Pumpenkonfiguration und vorhandene Prüfdaten dies ermöglichen.

Für eine vollständige Beurteilung empfehlen wir die gemeinsame Einsendung beider Pumpen.

Können nicht mehr lieferbare Ersatzteile nachgefertigt werden?

Abhängig von Bauteil, Werkstoff, Toleranzen und technischer Machbarkeit kann eine Aufarbeitung oder Nachfertigung geprüft werden.

Bearbeiten Sie Pumpen für sanktionierte Länder oder Unternehmen?

Nein, wenn das Geschäft gegen anwendbare Sanktionen, Embargos, Exportverbote oder Genehmigungsvorschriften verstößt oder der Endverwender beziehungsweise Endverbleib nicht ausreichend geklärt werden kann.


Anfrage für eine maritime Einspritzpumpe

Sie benötigen eine technische Befundung, vollständige Instandsetzung oder Prüfstandskalibrierung einer mechanischen Einspritzpumpe für:

Schiffshauptantrieb

Hilfsmotor

Bordgenerator

Notstromaggregat

Arbeitsschiff

Behördenfahrzeug

oder eine nach vorheriger Compliance-Prüfung zulässige Marineanwendung?

Senden Sie uns bitte:

  • vollständige Kontaktdaten
  • Schiffstyp und Betreiber
  • Motorhersteller und Motortyp
  • Pumpentyp und Teilenummer
  • Fotos aller Typenschilder
  • Fehlerbeschreibung
  • Bestimmungsland
  • zivile oder staatliche Nutzung
  • gewünschten Fertigstellungstermin
  • vorhandene technische Unterlagen

Bei nicht ziviler Marineverwendung ist zusätzlich ein End User Certificate erforderlich.

Nach Prüfung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Rückmeldung zum möglichen weiteren Vorgehen.


Einspritzpumpen Manufaktur NRW

Spezialist für maritime mechanische Einspritzsysteme

Unsere Leistungen umfassen:

Schiffs-Einspritzpumpen reparieren

Marine-Diesel-Einspritzpumpen überholen

Bosch-Reiheneinspritzpumpen instand setzen

L’Orange-Einspritzpumpen prüfen

P9- und P10-Pumpen kalibrieren

RP21-, RP21C- und RP25-Pumpen bearbeiten

V16-Pumpenpaare prüfen

16-Zylinder-Prüfstandskalibrierung

technische Befundung

vollständige Demontage und Vermessung

Ersatzteilversorgung

Reverse Engineering

Nachfertigung historischer Pumpenkomponenten

internationale Auftragsbearbeitung

Exportkontroll- und Endverbleibsprüfung

Von der einzelnen mechanischen Einspritzpumpe bis zum vollständigen V16-Pumpensystem unterstützen wir Reedereien, Werften, Marine-Servicebetriebe und zulässige staatliche Betreiber mit spezialisierter Prüfstands- und Instandsetzungstechnik aus Deutschland.